- ein ärztliches Attest, das eine körperliche, geistige und seelische Eignung für den Beruf des Heilpraktikers bescheinigt.
und schließlich:
- der Nachweis, keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für Ihre Patientinnen_Patienten darzustellen.
Diesen Nachweis müssen Sie in einer amtsärztlichen Prüfung an dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt erbringen.
Voraussetzung, um eine Therapie verantwortungsvoll
durchführen zu können, ist fundiertes medizinisches Wissen und die
kompetente Kenntnis der Untersuchungsmethoden. Prüfung Prüfungsinhalte Kursüberblick